Die Ombudsperson des MD Bremen
Unabhängige Ombudsperson
Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. (Auszug § 278 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V))
Unser Kontaktformular
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Kontaktformular. Es ist so aufgebaut, dass die Ombudsperson dadurch alle Informationen vertraulich und direkt erhält. Im Anschluss versendet das System eine automatische Bestätigungsmail, damit Sie wissen, dass Ihr Anliegen nun Gehör findet. Frau Danielzick wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die häufigsten Fragen zum Ombudsverfahren
Um Sie umfassend über die Funktion von Frau Danielzick zu informieren, finden Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.