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Der MDK im Lande Bremen wird zum "Medizinischen Dienst Bremen"

Am 01. Mai 2021 wurde der MDK im Lande Bremen zum „Medizinischen Dienst Bremen“ umgewandelt.

Hintergrund der Umwandlung des MDK im Lande Bremen ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ – das sogenannte MDK-Reformgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Losgelöst von den Kranken- und Pflegekassen soll der Medizinische Dienst Bremen als eigenständiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für Bremen und Bremerhaven eine gestärkte fachliche und unabhängige Rolle im Gesundheitswesen mit neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen. Die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) bleibt bestehen.

Die Besetzung der Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene wurde neu geregelt. Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bremen besteht aus 23 Vertreterinnen und Vertretern. 16 von ihnen kommen aus der sozialen Selbstverwaltung – je zur Hälfte von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie wurden als stimmberechtigte Ehrenamtliche durch die Krankenkassen und deren Verbände in den Verwaltungsrat gewählt. Sieben weitere Mitglieder wurden von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz benannt. Fünf dieser Mitglieder mit Stimmrecht kommen aus Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen, zwei Mitglieder ohne Stimmrecht sind auf Vorschlag der jeweiligen Landesärztekammer und der Landespflegekammer bzw. der Verbände der Pflegeberufe benannt worden. Der Gesetzgeber hat für den Verwaltungsrat eine paritätische Sitzverteilung von Frauen und Männern vorgegeben.

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